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Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß VersVermV
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliendarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO
Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Kreisverwaltung Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361-53-0
Telefax: 02361 53-3290
E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Webseite: www.kreis-re.de
Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO wurde erteilt
Beratung
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de
Einkommensverhältnisse
Wir fragen nicht nur das aktuelle Einkommen ab, sondern erkundigen uns auch nach weiteren beruflichen Plänen / Veränderungen.
Nebenkosten
Finanzierungskosten werden erläutert und auf erforderliche Rücklagen hingewiesen.
Eigenkapital
Wie viel Kapital wird für die geplante Renovierungen / Finanzierung benötigt? Was kann für die Finanzierung verwendet werden? Welche Kapitalanlagen können aufgelöst werden?
Staatliche Förderung
Mögliche staatliche Fördermittel werden erläutert.
Ziel Ruhestand
Spätestens mit 65 Jahren sollte die Finanzierung abgeschlossen und die Immobilie schuldenfrei sein.
Bauspar- und Riester-Verträge
Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, vorhandene Bauspar- oder Riester-Verträge in die Finanzierung einzubinden. Vor- und Nachteile müssen besprochen werden.
Erwerbsnebenkosten
Hinweis auf die zu erwartenden Kaufnebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen.
Tilgungsmöglichkeiten
Nachfrage bzgl. Tilgungswünschen, um ein passgenaues Finanzierungsangebot zusammenzustellen.
Risiken
Über Risiken wird aufgeklärt, die sich aus Zinsänderungen ergeben können – insbesondere bei kurzen Zinsbindungen.
Unterlagen
Eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen wird ausgehändigt.