Erstinformation


Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß VersVermV

Kontaktdaten:

Versicherungshand GmbH
Geschäftsführer Robert Kubitsch
Robert Kubitsch
Langehegge 284
45770 Marl
Telefon: +49 (1578) 8407133
E-Mail: info@versicherungshand.de
Webseite: www.versicherungshand.de

Amtsgericht Gelsenkirchen
HRB: 16189

Steuernummer: 359/5791/5106

Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliendarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO
Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-9MEL-UWVFE-67
Vermittlerregisternummer Immobiliendarlehensvermittlung: D-W-156-T5GL-00

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Zuständige Registrierungsbehörden:

IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251-707 0
Telefax: 0251- 707 368
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de
Webseite: www.ihk-nordwestfalen.de

Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Kreisverwaltung Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361-53-0
Telefax: 02361 53-3290
E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Webseite: www.kreis-re.de
Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO wurde erteilt

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de

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Gewerbeversicherung

Neben den Haftpflichtversicherungen, die Schadenersatzansprüche Dritter abdecken, ist es für ein Unternehmen ebenso wichtig, sich auch im Hinblick auf selbst erlittene Schäden mit einer Gewerbeversicherung abzusichern. Ein Schaden, der beispielsweise durch einen Gebäudebrand entstanden ist, kann für ein Gewerbe schnell existenzgefährdend sein. Es gibt eine Vielzahl an Versicherungen, die bei den unterschiedlichsten Szenarien greifen.

Um das eigene Inventar und gelagerte Waren zu versichern, sollte jedes Unternehmen eine Inhaltsversicherung abschließen. Diese Gewerbeversicherung deckt jeglichen Schaden ab, der durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl verursacht wird.

Ebenso empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung. Denn gerade im geschäftlichen Bereich kommt es schnell zu Streitigkeiten, bei denen anwaltliche Hilfe von Nöten ist.

Die Cyber-Versicherung wird immer wichtiger. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung treten nämlich mehr und mehr Fälle von Cyber-Kriminalität auf Um sich gegen diese zu schützen, hilft eine umfassende IT-Infrastruktur. Für Folgeschäden aus erfolgten Angriffen haftet dann die Cyber-Versicherung.

Die Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten wie Laptops oder Bildschirmen ab. Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung sind hier jedoch nicht nur Schäden aufgrund von bestimmten Gefahren (in der Inhaltsversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl) durch die Gewerbeversicherung abgesichert. Vielmehr stellt die Elektronikversicherung eine sogenannte Allgefahrenabsicherung dar. Dies bedeutet konkret, dass – abgesehen von einigen wenigen Ausschlüssen – Versicherungsschutz für alle erdenklichen Schadensszenarien durch diese Gewerbeversicherung besteht. So sind auch solche Schäden mit einbezogen, die durch ungeschicktes Verhalten verursacht werden. Ein Beispiel hierfür ist: Ein Mitarbeiter kippt versehentlich seinen Kaffee über die Tastatur des Laptops und dieser ist daraufhin nicht mehr zu verwenden.

Eine weitere Gewerbeversicherung, die sich als Ergänzung zur Inhaltsversicherung anbietet, ist die Maschinenbruchversicherung. Diese Art der Versicherung empfiehlt sich vor allem für Unternehmen, die große Maschinen beziehungsweise einen großen Fuhrpark besitzen. Versichert sind durch diese Gewerbeversicherung die Maschinen selbst. Analog zur Elektronikversicherung stellt auch die Maschinenbruchversicherung eine Allgefahrenabsicherung dar. So sind beispielsweise auch Schäden abgedeckt, die durch eine falsche Bedienung der Maschine entstehen.

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