Krankenversicherung
Krankenvollversicherung
Die private Krankenvollversicherung bildet in Deutschland eine von zwei Säulen des dualen Gesundheitssystems. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie den Versicherungsschutz allerdings individuell und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten auswählen.
Für mich und meine stets transparente Kundenkommunikation ist es sehr wichtig Ihnen aufzuzeigen, dass
- die Beiträge der privaten Krankenversicherung günstiger und stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
- der Versicherungsschutz jederzeit individuell auf Sie und ihre Lage zugeschnitten werden kann.
- Beiträge vor allem im Alter bzw. Rentenbezug bezahlbar bleiben.
- Sie für den gleichen oder geringeren Beitrag sich und ihre Kinder absichern können.
Krankenzusatzversicherung
An den folgenden Beispielen erkennen Sie einige Lücken, die die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abdeckt.
Stationär
Mit wie vielen Personen möchten Sie ein Krankenhauszimmer im Ernstfall teilen? Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, diese Frage vorab zu klären. Zudem wird, je nach gewähltem Tarif, der Zugang zu neuartigen Behandlungsmethoden und/oder die Inanspruchnahme privatärztlicher Behandlung gewährleistet.
Zahn
Die Kosten, die Kunden der GKV für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie aufbringen müssen, steigen ständig. Viele prophylaktische Leistungen – wie die professionelle Zahnreinigung – werden gar nicht erst übernommen. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert.
Pflege
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur bis zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe ab. In den meisten Fällen reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt Sie vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall.
Krankentagegeld
GKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 42 Tagen endet diese Lohnfortzahlungspflicht allerdings – die entsprechende Einkommenslücke können Sie durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen.